Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden, erfolgt durch Einzelfallentscheidungen des Prüfungsausschusses. Die Gleichwertigkeit wird über die Feststellung von Aufwand (ECTS credits), Inhalt, Niveau und Qualität der anderswo erbrachten Leistung geprüft. Pflichtmodule können durch anderswo erbrachte Leistungen nur dann ersetzt werden, wenn diese zu ca. 70 % mit den Inhalten des Pflichtmoduls vergleichbar sind.
Insgesamt können im Bachelor- und Masterstudium jeweils bis zu 30 anderswo erbrachte Leistungspunkte angerechnet werden.
Eine Bachelorarbeit kann nur im Rahmen eines Austauschsemesters anerkannt werden.
Weitere Informationen über die Möglichkeiten einen Auslandsaufenthalt durchzuführen, welche Programme, Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, bietet das Hochschulbüro für Internationales.
Hinweis
Für ein Austauschsemester eignet sich im Bachelorstudium das WS oder SS des dritten Studienjahres am besten, da hier frei wählbare Module zur Anerkennung eingebracht werden können.
Die Bachelorarbeit kann ebenfalls in diesem Rahmen durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
